ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGBs) SMART DRIVERS

 

1.    Allgemeines / Geltung der AGBs

a.    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind vorformulierte Vertragsbedingungen und liegen jedem Vertrag zwischen der DenIsi GmbH (künftig „Smart Drivers“) und ihren Vertragspartnern zugrunde.

b.    Mit Unterfertigung der AGB durch den Vertragspartner, erklärt sich der Vertragspartner mit der Geltung der AGB ausdrücklich einverstanden und werden diese dem Vertrag zugrunde gelegt.

2.    Gerichtsstand/anzuwendendes Recht

a.    Für Streitigkeiten aus dem gegenständlichen Vertragsverhältnis gilt  das sachlich zuständige Gericht für die Gemeinde Korneuburg als das zuständige Gericht. Es kommt  ausschließlich das österreichische Recht zur Anwendung.

3.      Vertragsabschluss

a.    Sowohl bei Online- als auch bei telefonischen Reservierungen, kommt der Vertrag zwischen Smart Drivers und seinem Vertragspartner erst mit Erhalt einer Bestätigungs-Email, welche dem Vertragspartner von Smart Drivers geschickt wird, zustande Mit Erhalt der Bestätigungs-Email von Smart Drivers wird der Vertrag wirksam und ist der Vertrag ab diesem Zeitpunkt für beide Vertragspartner bindend. Der Auftraggeber erteilt hierbei Smart Drivers als Auftragnehmer den Auftrag, einen Fahrer an den Auftraggeber auf Zeit gegen Entgelt zu überlassen, damit dieser ihn nach seinen Wünschen chauffiert.

4.    Chauffeur;

a.    Der -Chauffeur wird dem Auftraggeber gegen Entgelt auf Zeit überlassen, wobei jedoch keine Arbeitskräfteüberlassung im Sinne des AÜG vorliegt, da die Verfügung des Auftraggebers über seinen Chauffeur lediglich begrenzt ist, und ausschließlich nach Absprache mit Smart Drivers erfolgt;

b.    Der Chauffeur hat ein Auswahlverfahren zu durchlaufen und wurde sorgfältig nach seinen geistigen und körperlichen Fähigkeiten ausgewählt;

c.    Der Chauffeur hat eine umfassende Einweisung hinter sich, die ihn gut auf seinen Dienst vorbereitet;

d.    Der Chauffeur kann für zumutbare Nebentätigkeiten eingesetzt werden, dies jedoch ausschließlich nur nach Absprache mit Smart Drivers.

5.    Preise

Es gelten ausschließlich die Preise, die auf dem Kostenvoranschlag bzw. Bestätigungs-Email von Smart Drivers an seinen Vertragspartner veranschlagt worden sind. Für Preisangaben auf der Webseite oder anderen Medien, übernimmt Smart Drivers keine Haftung.

6.     Stornierung

 Wird der Auftrag nach Vertragsabschluss vom Auftraggeber storniert, hat dieser eine Stornogebühr in der Höhe von 50% des erwarteten Auftragswerts an Smart Drivers binnen 10 Tagen ab der Stornierung zu bezahlen.

7.    Bezahlung

a.    Die Bezahlung kann entweder sofort in bar oder mittels Ausstellung  einer Rechnung und anschließender Bezahlung erfolgen.

b.    Die Rechnung wird fällig nachdem der Kunde das „Leistungsformular“ unterschrieben hat. Das Leistungsformular wird dem Auftraggeber unverzüglich nach Beendigung des Auftrages vom Studenten zur Unterfertigung vorgelegt.

c.    Der Chauffeur ist berechtigt das Entgelt sofort nach Beendigung des Auftrages einzukassieren; es bedarf jedoch der Unterschrift des Kunden sowie des Chauffeurs  auf dem Leistungsformular mit dem Hinweis , dass das Engelt bereits bar bezahlt wurdeFehlt der Hinweis auf die Barzahlung auf dem Leistungsformular, ist davon auszugehen, dass noch keine Zahlung erfolgt ist und hat der Auftraggeber das Entgelt binnen 10 Tagen ab Beendigung des Auftrages auf das Konto von Smart Drivers zu überweisen. Der Auftraggeber ist daher bei Barzahlung verpflichtet unverzüglich zu überprüfen, ob der Vermerk der Barzahlung auf dem Leistungsformular erfolgt ist.

d.    Dem Auftraggeber ist von Smart Drivers bzw. vom Chauffeur ein Durchschlag des unterfertigten Leistungsformulares auszuhändigen.

e.    Das Entgelt für die erbrachten Dienste ist innerhalb von 10 Werktagen ab Beendigung der Chauffeurdienste auf das Konto der DenIsi GmbH zu überweisen;

f.      Bei verspäteter Bezahlung werden gesetzliche Verzugszinsen in der Höhe von  4 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz und  eine Bearbeitungsgebühr  in der Höhe von  Pauschal €10,- in Rechnung gestellt.

g.    Der Auftragnehmer leistet mit Erteilung des Auftrages an Smart Drivers Gewähr dafür, dass für das  verwendete Fahrzeug während der Inanspruchnahme der Chauffeurdienste eine aufrechte Haftpflichtversicherung besteht.  Für den Fall, dass keine Haftpflichtversicherung für das verwendete Fahrzeug besteht, hat der Auftraggeber Smart Drivers hinsichtlich allfälliger Schadenersatzansprüche schad- und klaglos zu halten.

h.    Der Auftraggeber bzw. der Fahrgast, leistet weiters Gewähr dafür, dass er der Halter des verwendeten Fahrzeuges ist. Widrigenfalls hat der Auftraggeber die Smart Drivers gegenüber Ansprüchen Dritter schad- und klaglos zu halten.

i.      Mit der Übergabe der Autoschlüssel an den Chauffeur stellt der Auftraggeber sein Fahrzeug freiwillig dem Chauffeur für die Fahrt zur Verfügung und erteilt dem Chauffeur das Recht mit dem Fahrzeug zu fahren.

j.      Für Unfälle und Schäden, die auf das Fehlverhalten (leichte und grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz) des Auftraggebers zurückzuführen sind,, übernimmt Smart Drivers keine Haftung.

k.    Smart Drivers haftet nur bei grober Fahrlässigkeit und für einen Maximalbetrag von € 2.000,-

8.    Verbraucher:

a.    Tritt der Auftraggeber als Verbraucher auf, kommen folgende zusätzliche Bestimmungen gemäß dem KschG zur Anwendung:

                                  i.    Rücktrittsrecht:

a.    Hat der Vertragspartner seine Vertragserklärung weder in den von Smart Drivers für seine geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen noch bei einem von diesem dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben, so kann er von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten. Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrags oder danach binnen einer Woche erklärt werden; die Frist beginnt mit der Ausfolgung einer Urkunde, die zumindest den Namen und die Anschrift des Unternehmers, die zur Identifizierung des Vertrags notwendigen Angaben sowie eine Belehrung über das Rücktrittsrecht enthält, an den Verbraucher, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen des Vertrags, zu laufen. Diese Belehrung ist dem Verbraucher anläßlich der Entgegennahme seiner Vertragserklärung auszufolgen. (§3  KschG).

b.    Das Rücktrittsrecht ist jedoch ausgeschlossen, wenn der Vertragspartner  selbst die geschäftliche Verbindung zwecks Schließung des Vertrages angebahnt hat oder wenn dem Zustandekommen des Vertrages keine Besprechungen zwischen den Vertragspartnern vorangegangen sind.

c.    Der Rücktritt bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit der Schriftform. Es genügt, wenn der Verbraucher ein Schriftstück, das seine Vertragserklärung oder die des Smart Drivers enthält, dem Unternehmer oder dessen Beauftragten, der an den Vertragshandlungen mitgewirkt hat, mit einem Vermerk zurückstellt, der erkennen lässt, dass der Verbraucher das Zustandekommen oder die Aufrechterhaltung des Vertrages ablehnt (§4 KschG).

d.    Sollte der Vertragspartner sein Rücktrittsrecht nicht schriftlich geltend gemacht haben und zum vereinbarten Termin und Platz nicht anwesend sein bzw. die bestellten Dienste nicht im Anspruch nehmen, werden ihn die Anreisekosten, zwei Stundensätze für den Chauffeur sowie eine Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt.

2.    Gerichtsstand:

a.    Die Bestimmung des § 14 KschG wird durch die Gerichtsstandvereinbarung nicht berührt.